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Beamtenversorgungsrecht
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TIPP:
SeminarService zum Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder - von der Praxis für die Praxis! Für Mitarbeiter in Behörden, Personalräten und anderen Interessierten. Termine und weitere Informationen finden Sie unter www.die-oeffentliche-verwaltung.de
Beamtenversorgungsgesetz des Bundes - § 1 Geltungsbereich
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Beamtenversorgungsgesetz des Bundes (Stand: Mai 2010):
§ 1 Geltungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Versorgung der Beamten des Bundes.
(2) Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des Deutschen Richtergesetzes entsprechend für die Versorgung der Richter des Bundes.
(3) Dieses Gesetz gilt nicht für die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihre Verbände.