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Beamtenversorgungsrecht
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Vorschriften der Länder zum Beamtenversorgungsrecht
Das Versorgungsrecht der Beamtinnen und Beamten ist nicht mehr bundeseinheitlich geregelt. Bis zum Inkrafttreten der Föderalismusreform am 01.09.2006 gab es nur ein Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), das für alle Beamten in Bund und Ländern gegolten hat. Der Gesetzgeber hat das BeamtVG, das zum 31.08.2006 bestand "eingefroren". Diese Fassung des Gesetzes bleibt für alle Länder so lange in Kraft, bis das jeweilige Land sein eigenes Beamtenversorgungsgesetz beschließt. Zum Wortlaut des Gesetzes
Für Bundesbeamte wurde bereits ein neues Beamtenversorgungsgesetz beschlossen, dessen Fassung wir auf dieser Website zur Verfügung stellen >>>zum BeamtVG des Bundes
Dioe Entwicklung in den Ländern kann man nicht genau vorher sagen. Allerdings kann man wohl davon ausgehen, dass es nicht 17 grundlegend unterschiedliche Beamtenversorgungsgesetze geben wird. Klar, mit einigen länderspezifischen Abweichungen ist zu rechnen (wie in der Beihilfe seit vielen Jahren). Über die Entwicklung des Versorgungsrechts in den Ländern halten wir Sie auf dem Laufenden (siehe Links in der Übersicht).
Hier die Link-TIPPS zu den Ländern:
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