Beamtenversorgungsrecht
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Vorschriften der Länder zum Versorgungsrecht der Beamten

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Vorschriften der Länder zum Beamtenversorgungsrecht

Das Versorgungsrecht der Beamtinnen und Beamten ist nicht mehr bundeseinheitlich geregelt. Bis zum Inkrafttreten der Föderalismusreform am 01.09.2006 gab es nur ein Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), das für alle Beamten in Bund und Ländern gegolten hat. Der Gesetzgeber hat das BeamtVG, das zum 31.08.2006 bestand "eingefroren". Diese Fassung des Gesetzes bleibt für alle Länder so lange in Kraft, bis das jeweilige Land sein eigenes Beamtenversorgungsgesetz beschließt. Zum Wortlaut des Gesetzes 

Für Bundesbeamte wurde bereits ein neues Beamtenversorgungsgesetz beschlossen, dessen Fassung wir auf dieser Website zur Verfügung stellen >>>zum BeamtVG des Bundes

Dioe Entwicklung in den Ländern kann man nicht genau vorher sagen. Allerdings kann man wohl davon ausgehen, dass es nicht 17 grundlegend unterschiedliche Beamtenversorgungsgesetze geben wird. Klar, mit einigen länderspezifischen Abweichungen ist zu rechnen (wie in der Beihilfe seit vielen Jahren). Über die Entwicklung des Versorgungsrechts in den Ländern halten wir Sie auf dem Laufenden (siehe Links in der Übersicht).

Hier die Link-TIPPS zu den Ländern:

Beamtenversorgungsrecht
in Baden-Württemberg
Beamtenversorgungsrecht
in Hessen
 
Beamtenversorgungsrecht
in Sachsen

Beamtenversorgungsrecht
in Bayern

Beamtenversorgungsrecht
in Mecklenburg-Vorpommern
Beamtenversorgungsrecht
in Sachsen-Anhalt
Beamtenversorgungsrecht
in Berlin
Beamtenversorgungsrecht
in Niedersachsen
Beamtenversorgungsrecht
in Schleswig-Holstein
Beamtenversorgungsrecht
in Brandenburg
Beamtenversorgungsrecht
in Nordrhein-Westfalen
Beamtenversorgungsrecht
in Thüringen
Beamtenversorgungsrecht
in Bremen
Beamtenversorgungsrecht
in Rheinland-Pfalz
 
Beamtenversorgungsrecht
in Hamburg
Beamtenversorgungsrecht
in Saarland
 


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