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Beamtenversorgungsrecht
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TIPP:
SeminarService zum Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder - von der Praxis für die Praxis! Für Mitarbeiter in Behörden, Personalräten und anderen Interessierten. Termine und weitere Informationen finden Sie unter www.die-oeffentliche-verwaltung.de
Beamtenversorgungsgesetz des Bundes - § 53a (weggefallen)
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Beamtenversorgungsgesetz (Stand: Mai 2010):
§ 53a (weggefallen)