Hinweise zur Steuer-Erklärung von Beamtinnen und Beamten, die nebenberuflich tätig sind

Hinweis: Steuer-Erklärung von Beamtinnen/Beamten, die einen Nebenjob ausüben

Viele Menschen arbeiten nebenberuflich und verdienen sich so noch den einen oder anderen Euro hinzu. Wichtig ist für den Nebenrufler, dass bei der Versteuerung dieser zusätzlichen Einkünfte die geltenden Vorschriften eingehalten werden. Die meisten Nebenberufler machen eine Einnahme- und Überschussrechnung und nutzen hierbei die Möglichkeiten, bestimmte Ausgaben steuerlich geltend zu machen und senken so ihren Gewinn.

Unter www.nebentaetigkeitsrecht.de finden Arbeitnehmer und Beamte zahlreiche Hinweise - und teilweise nützliche TIPPS - zu arbeits- und beamtenrechtlichen Regelungen, die beim Nebenjob zu beachten sind. Dort finden Sie auch Informationen zu "Nebentätigkeiten und Steuern".


 

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