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Beamtenversorgungsrecht
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Beamtenversorgung - Ausgabe 2010 -
Kapitel 11. Aktuelles aus Bund und Ländern
Wesentliche Änderungen des Beamtenversorgungsrechts in Bund und Ländern seit der Föderalismusreform
Im Anhang der Rechtsvorschriften ist das Beamtenversorgungsgesetz mit dem letzten bundeseinheitlichen Stand vor der Föderalismusreform (August 2006) abgedruckt. Nachfolgend sind – sofern vorhanden – die wesentlichen Rechtsentwicklungen (oder offiziellen Absichten der Landesregierungen) seit Übergang der Gesetzgebungskompetenz für das Beamtenversorgungsrecht aufgeführt. Für Versorgungsempfänger beachtlich ist, dass jede lineare Anpassung gleichzeitig einen Absenkungsschritt bei der Bemessung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge gemäß § 69 e BeamtVG auslöst. So sind nach dem in allen Gebietskörperschaften maßgeblichen 3. Absenkungsschritt vom 01.08.2004 die folgenden 4. bis 7. Anpassungsfaktoren entsprechend der Anzahl der nachstehend aufgeführten allgemeinen Anpassungsschritte anzuwenden (siehe Übersicht auf Seite 21). Aktuell gültige Besoldungstabellen für den Bund und die jeweiligen Bundesländer finden Sie im Internet z.B. unter www.dbb.de
Aufgrund der auseinandergefallenen Gesetzgebungskompetenz im Beamtenversorgungsrecht und auch wegen der künftig uneinheitlichen Entwicklung haben der Bund und die Länder als Anschlussregelung für § 107 b BeamtVG (Verteilung der Versorgungslasten) mittlerweile einen multilateralen „Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln" (Versorgungslastenteilungs- Staatsvertrag) abgeschlossen, welcher vom bisherigen System der anteiligen Kostenerstattung zu einem pauschalen Abfindungssystem wechselt und in Bund und Ländern zum 1. Januar 2011 in Kraft treten soll.
Im Folgenden werden die wesentlichen durchgeführten oder absehbaren Neuerungen im Versorgungsrecht von Bund und Ländern aufgezeigt.
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| Bund Anpassung von Besoldung & Versorgung Zum 01.01.2008: 1. 50 Euro Sockelbetrag auf die Grundgehaltstabelle; 2. 3,1 Prozent linear; Zum 01.01.2009: 2,8%linear; Gesetzentwurf: Zum 01.01.2010: 1,2%linear; Zum 01.01.2011: 0,6%linear; Zum 01.08.2011: 0,3% linear Wesentliche versorgungsrechtliche Änderungen Baden-Württemberg Anpassung von Besoldung & Versorgung Zum 01.01.2008: • 1,5 % linear; Zum 01.08.2008: (bis BesGr A 9); Zum 01.11.2008: (ab BesGr A 10); • 1,4 % linear; Zum 01.03.2009: Erhöhung Grundgehaltssätze i.H.v. 40,00 Euro anschließend Erhöhung um 3,0 %; Zum 01.03.2010: • 1,2% linear Wesentliche versorgungsrechtliche Änderungen Bayern Anpassung von Besoldung & Versorgung Zum 01. 10.2007: • 3,0 % linear; Zum 01.03.2009: Erhöhung Grundgehaltssätze i.H.v. 40,00 Euro anschließend Erhöhung um 3,0 %; Zum 01.03.2010: • 1,2% linear Wesentliche versorgungsrechtliche Änderungen Abschlagsfreier Ruhestandseintritt bleibt auch zukünftig mit der Vollendung des 60. Lebensjahres in den Vollzugsdiensten möglich, sofern 20 und mehr Jahre Schicht- und Wechseldienst geleistet wurden. Berlin Anpassung von Besoldung & Versorgung Nachdem für Versorgungsempfänger nur die jährliche Sonderzahlung für die Jahre 2008 und 2009 von 320 auf 470 Euro erhöht worden war, soll im Jahr 2010 erstmals seit 2004 eine lineare Anpassung im Land Berlin erfolgen. Ein aktueller Gesetzentwurf vom 11. Mai 2010 sieht vor, die Dienstbezüge ab dem 1. Oktober 2010 um 1,5 % und ab dem 1. August 2011 um weitere 2% zu erhöhen. Mittelfristig wird das Ziel verfolgt, näherungsweise auf das Niveau der übrigen Bundesländer zurückzukehren. Wesentliche versorgungsrechtliche Änderungen Brandenburg Anpassung von Besoldung & Versorgung Zum 01.01.2008: • 1,5 % linear; Zum 01.03.2009: Erhöhung Grundgehaltssätze i.H.v. 20,00 Euro anschließend Erhöhung um 3,0 %; Zum 01.03.2010: • 1,2% linear Wesentliche versorgungsrechtliche Änderungen Bremen Anpassung von Besoldung & Versorgung Zum 01.11.2008: • 2,9 % linear; Zum 01.03.2009: Erhöhung Grundgehaltssätze i.H.v. 20,00 Euro anschließend Erhöhung um 3,0 %; Zum 01.03.2010: • 1,2% linear Wesentliche versorgungsrechtliche Änderungen Hamburg Anpassung von Besoldung & Versorgung Zum 01.01.2008: • 1,9 % linear; Zum 01.03.2009: Erhöhung Grundgehaltssätze i.H.v. 40,00 Euro anschließend Erhöhung um 3,0 %; Zum 01.03.2010: • 1,2% linear Wesentliche versorgungsrechtliche Änderungen Hessen Anpassung von Besoldung & Versorgung Zum 01.01.2008: • 3,0 % (bis BesGr A 8); Zum 01.04.2008: • 3,0 % (bis BesGr A 12); Zum 01.07.2008: • 3,0 % (übrige BesGr); Ab 01.04.2009: Einmalzahlung 500,00 Euro anschließend Erhöhung um 3,0 %; Zum 01.03.2010: • 1,2% linear Wesentliche versorgungsrechtliche Änderungen Mecklenburg-Vorpommern Anpassung von Besoldung & Versorgung Zum 01.08.2008: • 2,9 % linear; Zum 01.03.2009: Erhöhung Grundgehaltssätze i.H.v. 20,00 Euro anschließend Erhöhung um 3,0 %; 01.03.2010: • 1,2% linear Wesentliche versorgungsrechtliche Änderungen Niedersachsen Anpassung von Besoldung & Versorgung Zum 01.01.2008: • 3,0 % linear; Ab 01.03.2009: Erhöhung Grundgehaltssätze i.H.v. 20,00 Euro anschließend Erhöhung um 3,0 %; Zum 01.03.2010: • 1,2% linear Wesentliche versorgungsrechtliche Änderungen Nordrhein-Westfalen Anpassung von Besoldung & Versorgung Zum 01.07.2008: • 2,9 % linear; Ab 01.03.2009: Erhöhung Grundgehaltssätze i.H.v. 20,00 Euro anschließend Erhöhung um 3,0 % Wesentliche versorgungsrechtliche Änderungen Rheinland-Pfalz Anpassung von Besoldung & Versorgung Zum 01.10.2007: • 1,7 % linear (bis BesGr A 6); • 1,1 % linear (bis BesGr A 9); • 0,5 % linear (ab BesGr A 10); Zum 01.10.2008: • 2,2 % linear (bis BesGr A 6); • 1,35 % linear (bis BesGr A 9); • 0,5 % linear (ab BesGr A 10); Ab 01.03.2009: Erhöhung Grundgehaltssätze i.H.v. 40,00 Euro anschließend Erhöhung um 3,0 %; Zum 01.03.2010: • 1,2% linear Wesentliche versorgungsrechtliche Änderungen Saarland Anpassung von Besoldung & Versorgung Zum 01.04.2008: • 2,9 % linear; Zum 01.03.2009: Erhöhung Grundgehaltssätze i.H.v. 40,00 Euro anschließend Erhöhung um 3,0 %; Zum 01.03.2010: • 1,2% linear Wesentliche versorgungsrechtliche Änderungen Sachsen Anpassung von Besoldung & Versorgung Zum 01.05.2008 (bis BesGr A 9); Zum 01. Sept. 2008 (ab BesGr A 10): • 2,9 % linear; Zum 01.03.2009: Erhöhung Grundgehaltssätze i.H.v. 40,00 Euro anschließend Erhöhung um 3,0 %; Zum 01.03.2010: • 1,2% linear Wesentliche versorgungsrechtliche Änderungen Sachsen-Anhalt Anpassung von Besoldung & Versorgung Zum 01.05.2008: • 2,9 % linear; Zum 01.03.2009: Erhöhung Grundgehaltssätze i.H.v. 40,00 Euro anschließend Erhöhung um 3,0 %; Zum 01.03.2010: • 1,2% linear Wesentliche versorgungsrechtliche Änderungen Schleswig-Holstein Anpassung von Besoldung & Versorgung Zum 01.01.2008: • 2,9 % linear; Zum 01.03.2009: Erhöhung Grundgehaltssätze i.H.v. 40,00 Euro anschließend Erhöhung um 3,0 %; Zum 01.03.2010: • 1,2% linear Wesentliche versorgungsrechtliche Änderungen Thüringen Anpassung von Besoldung & Versorgung Zum 01.07.2008: • 2,9 % linear; Zum 01.03.2009: Erhöhung Grundgehaltssätze i.H.v. 40,00 Euro anschließend Erhöhung um 3,0 %; Zum 01.03.2010: • 1,2% linear Wesentliche versorgungsrechtliche Änderungen |
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