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Beamtenversorgungsrecht
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TIPP:
SeminarService zum Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder - von der Praxis für die Praxis! Für Mitarbeiter in Behörden, Personalräten und anderen Interessierten. Termine und weitere Informationen finden Sie unter
www.die-oeffentliche-verwaltung.de
Beamtenversorgung:
Kapitel 12. Rechtsvorschriften
Mit der Föderalismusreform ist das Auseinanderbrechen des bislang bundeseinheitlichen Beamtenversorgungsrechts eingeleitet und die Kompetenz jeweils auf den Bund und die Länder bezüglich „ihrer" Versorgungsempfänger aufgeteilt worden. Hier informieren wir Sie über beide Gesetze.
Rechtsvorschriften zum Beamtenversorgungsrecht:
- S. 70 ff. Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Stand: Juli 2009)
- S. 113 ff. Gesetz über die Versorgung der Beamten in Bund und Ländern (Stand August 2006)
- S. 153 ff. BeamtenversorgungsÜbergangsverordnung (BeamtVÜV)