
Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG
§ 2 Arten der Versorgung
(1) Versorgungsbezüge sind 
1. Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag, 
2. Hinterbliebenenversorgung, 
3. Bezüge bei Verschollenheit, 
4. Unfallfürsorge, 
5. Übergangsgeld, 
6. Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen, 
7. Erhöhungsbetrag nach § 14 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1, 
8. Unterschiedsbetrag nach § 50 Abs. 1 Satz 2, 
9. Leistungen nach den §§ 50a bis 50e, 
10. Ausgleichsbetrag nach § 50 Abs. 3, 
11. Anpassungszuschlag nach § 69b Abs. 2 Satz 5.
(2) Zur Versorgung gehört ferner die jährliche Sonderzahlung nach § 50 Abs. 4 und 5.
Zu den Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVGVV):
http://www.beamtenversorgung-online.de/beamtenversorgungsgesetz_paragraf_2