Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG): Art. 36 Höhe des Witwengeldes

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

 

Zur Übersicht des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes BayBeamtVG

 

Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG)

Art. 36 Höhe des Witwengeldes

(1) Das Witwengeld beträgt 55 v.H. des Ruhegehalts, das der Versorgungsurheber erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre. Das Witwengeld beträgt nach Anwendung des Art. 74 mindestens 60 v.H. des Ruhegehalts nach Art. 26 Abs. 5 Satz 2. 3 Art. 26 Abs. 7, Art. 27 und 73 finden keine Anwendung. Änderungen des Mindestruhegehalts (Art. 26 Abs. 5) sind zu berücksichtigen.

(2) War der Witwer oder die Witwe mehr als zwanzig Jahre jünger als der Versorgungsurheber und ist aus der Ehe kein Kind hervorgegangen, so wird das Witwengeld nach Abs. 1 für jedes angefangene Jahr des Altersunterschieds über zwanzig Jahre um 5 v.H. gekürzt, höchstens um 50 v.H. Dem gekürzten Betrag werden 5 v.H. des Witwengeldes nach Abs. 1 für jedes angefangene Jahr der Ehedauer über fünf Jahre hinaus hinzugerechnet, bis das volle Witwengeld wieder erreicht ist. Das nach Sätzen 1 und 2 errechnete Witwengeld darf nicht hinter dem Mindestwitwengeld zurückbleiben.


Urlaub, Reise und Freizeit zu den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Bayern

Sie suchen für Ihren nächsten Urlaub nach dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Unsere Partner-Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in 111 Urlaubsregionen Deutschlands. Auch in den Nachbarstaaten Österreich, Schweiz oder Italien haben wir Angebote von Gastgebern in unserem Urlaubsportal. 

Bayern mit der besonders lohnenswerten Metropole München und seinen Sehenswürdigkeiten Marienplatz, Frauenkirche, Deutsches Museum, Englischer Garten oder Schloss Nymphenburg. Viel zu bieten hat auch die Frankenmetropole Nürnberg mit dem einzigartigen Christkindlesmarkt. Aber auch die fränkische Historische Altstadt von Nürnberg und die Lorenz Kirche sind immer einen Besuch wert. Das gilt auch für die Nürnberger Frauenkirche, Kaiserburg und das weitläufige Reichsparteitagsgebäude. Schauen Sie auch mal in Bamberg vorbei mit dem Weltkulturerbe Bamberg, Historische Altstadt, Alte Hofhaltung und Bamberger Dom). Übrigens ist Bamberg die Stadt in Deutschland mit den meisten Brauereien. Neben den unzähligen Bergen bietet Bayern auch sehr schöne Seen: Chiemsee, Starnberger See, Tegernsee, Eibsee und der Königssee mit seinem berühmten ECHO). 



 

mehr zu: Bayern
  Startseite | www.beamtenversorgungsrecht.de | Datenschutz | Impressum