Berlin: Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG): § 72 Einmalzahlung im Jahr 2004

 

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Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) Berlin:
§ 72 Einmalzahlung im Jahr 2004

 

Abschnitt XI
Anpassung der Versorgungsbezüge

§ 72 Einmalzahlung im Jahr 2004

[kein Landesrecht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Überleitung und Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes vom 21. Juni 2011 (GVBl. S. 266)]


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Red 20230613 / 20221103

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