Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG): Art. 72 Pflegezuschlag und Kinderpflegeergänzungszuschlag

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

 

Zur Übersicht des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes BayBeamtVG

 

Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG)

Art. 72 Pflegezuschlag und Kinderpflegeergänzungszuschlag

(1) War ein Beamter oder eine Beamtin wegen nicht erwerbsmäßiger Pflege von Pflegebedürftigen nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI versicherungspflichtig, wird für die Zeit der Pflege ein Pflegezuschlag zum Ruhegehalt in Höhe von 2,61 € für jeden Monat der Pflege gezahlt. 2Dies gilt nicht, wenn die allgemeine Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt ist.

(2) Wenn der oder die Pflegebedürftige nach Abs. 1 ein nach Art. 71 Abs. 3 zuzuordnendes Kind war, wird zusätzlich ein Kinderpflegeergänzungszuschlag in Höhe des Betrags nach Art. 71 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 für jeden Monat der Pflege gewährt. 2Der Kinderpflegeergänzungszuschlag wird längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes und nicht neben Leistungen nach Art. 71 oder § 70 Abs. 3a SGB VI gewährt.

(3) Art. 71 Abs. 4 Satz 2 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass für gleiche Zeiträume zustehende Zuschläge nach Art. 71 einzubeziehen sind. Art. 71 Abs. 7 und 8 gilt entsprechend.


Urlaub, Reise und Freizeit zu den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Bayern

Sie suchen für Ihren nächsten Urlaub nach dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Unsere Partner-Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in 111 Urlaubsregionen Deutschlands. Auch in den Nachbarstaaten Österreich, Schweiz oder Italien haben wir Angebote von Gastgebern in unserem Urlaubsportal. 

Bayern mit der besonders lohnenswerten Metropole München und seinen Sehenswürdigkeiten Marienplatz, Frauenkirche, Deutsches Museum, Englischer Garten oder Schloss Nymphenburg. Viel zu bieten hat auch die Frankenmetropole Nürnberg mit dem einzigartigen Christkindlesmarkt. Aber auch die fränkische Historische Altstadt von Nürnberg und die Lorenz Kirche sind immer einen Besuch wert. Das gilt auch für die Nürnberger Frauenkirche, Kaiserburg und das weitläufige Reichsparteitagsgebäude. Schauen Sie auch mal in Bamberg vorbei mit dem Weltkulturerbe Bamberg, Historische Altstadt, Alte Hofhaltung und Bamberger Dom). Übrigens ist Bamberg die Stadt in Deutschland mit den meisten Brauereien. Neben den unzähligen Bergen bietet Bayern auch sehr schöne Seen: Chiemsee, Starnberger See, Tegernsee, Eibsee und der Königssee mit seinem berühmten ECHO). 



 

mehr zu: Bayern
  Startseite | www.beamtenversorgungsrecht.de | Datenschutz | Impressum