Baden-Württemberg: Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVGBW): § 92 Erneute Berufung eines auf Antrag entlassenen ehemaligen Beamten ins Beamtenverhältnis

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

Zur Übersicht des Beamtenversorgungsgesetzes von Baden-Württemberg

 

Baden-Württemberg: Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVGBW): § 92

§ 92 Erneute Berufung eines auf Antrag entlassenen ehemaligen Beamten ins Beamtenverhältnis

(1) Wird ein auf Antrag entlassener ehemaliger Beamter mit Anspruch auf Altersgeld erneut in ein Beamtenverhältnis berufen und tritt er aus diesem Beamtenverhältnis in den Ruhestand, errechnet sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit für den Teil des erneut begründeten Beamtenverhältnisses aus §§ 21 bis 25. Für die Zeit, aus der ein Anspruch auf Altersgeld erdient wurde, wird als ruhegehaltfähige Dienstzeit die altersgeldfähige Dienstzeit nach § 89 Abs. 2 zugrunde gelegt.
(2) Wird ein auf Antrag entlassener ehemaliger Beamter mit Anspruch auf Altersgeld erneut in ein Beamtenverhältnis berufen und wird er erneut auf Antrag aus diesem Beamtenverhältnis entlassen, erhält er neben seinem bisherigen Anspruch auf Altersgeld einen weiteren, eigenständigen Anspruch auf Altersgeld.
(3) Bezieht ein Versorgungsempfänger, auf den Absatz 1 Anwendung findet, Altersgeld oder eine dem Altersgeld entsprechende Alterssicherung ruhen die Versorgungsbezüge in Höhe des Altersgeldes oder in Höhe einer dem Altersgeld entsprechenden Alterssicherung. Entsprechendes gilt beim Zusammentreffen von Hinterbliebenenversorgung und Hinterbliebenengeld, soweit dieses nach dem Recht des in Satz 1 genannten Versorgungsempfängers abgeleitet ist.


 

Urlaub und Freizeit in den schönsten deutschen Städten und Regionen, u.a.  Baden-Württemberg

Sie suchen nach dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Unsere Partner-Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet Ihnen mehr als 6.000 Gastgeber in 111 Regionen in Deutschland. Auch Gastegeber in Österreich, Schweiz oder Italien sind bei uns gelistet. nach dem Motto "Deutschland neu entdecken" warten auch Gastgeber aus Baden-Württemberg auf Sie.

Sehenswürdigkeiten sind vor allem Europa-Park in Rust, Bodensee, Burg Hohenzollern, Lichtentaler Allee in Baden-Baden, Mercedes-Benz Museum in Stuttgart, Schloss Heidelberg, Schluchsee, Schwäbische Alb, Schwarzwald, Titisee und das Ulmer Münster. Auch Mannheim hat seine Reize mit dem schönen Luisenpark und der BUGA 2023.



mehr zu: Baden-Württemberg
  Startseite | www.beamtenversorgungsrecht.de | Datenschutz | Impressum