Baden-Württemberg: Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVGBW): § 10 Mitteilungspflicht für den Bericht der Landesregierung über die Entwicklung der Versorgung, des Alters- und Hinterbliebenengeldes

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

Zur Übersicht des Beamtenversorgungsgesetzes von Baden-Württemberg

 

Baden-Württemberg: Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVGBW): § 10

§ 10 Mitteilungspflicht für den Bericht der Landesregierung über die Entwicklung der Versorgung, des Alters- und Hinterbliebenengeldes

Die obersten Dienstbehörden übermitteln dem Finanz- und Wirtschaftsministerium jährlich, jeweils bis zum 1. März, für ihren Bereich die für die Erstellung des Berichts der Landesregierung über die Entwicklung der Versorgung, des Alters- und Hinterbliebenengeldes erforderlichen Daten
1. zu den Gründen der Dienstunfähigkeit nach Hauptdiagnoseklassen und
2. zur Person und letzten Beschäftigung der Betroffenen, die zur statistischen Auswertung erforderlich sind.


 

Urlaub und Freizeit in den schönsten deutschen Städten und Regionen, u.a.  Baden-Württemberg

Sie suchen nach dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Unsere Partner-Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet Ihnen mehr als 6.000 Gastgeber in 111 Regionen in Deutschland. Auch Gastegeber in Österreich, Schweiz oder Italien sind bei uns gelistet. nach dem Motto "Deutschland neu entdecken" warten auch Gastgeber aus Baden-Württemberg auf Sie.

Sehenswürdigkeiten sind vor allem Europa-Park in Rust, Bodensee, Burg Hohenzollern, Lichtentaler Allee in Baden-Baden, Mercedes-Benz Museum in Stuttgart, Schloss Heidelberg, Schluchsee, Schwäbische Alb, Schwarzwald, Titisee und das Ulmer Münster. Auch Mannheim hat seine Reize mit dem schönen Luisenpark und der BUGA 2023.



mehr zu: Baden-Württemberg
  Startseite | www.beamtenversorgungsrecht.de | Datenschutz | Impressum