| Abschnitt I Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich  § 2 Arten der Versorgung  § 3 Regelung durch Gesetz  Abschnitt II Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag § 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts  § 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge  § 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit   § 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit  § 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten  § 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten   § 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst   § 11 Sonstige Zeiten  § 12 Ausbildungszeiten  § 12a Nicht zu berücksichtigende Zeiten  § 12b Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet  § 13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigen-der Verwendung  § 14 Höhe des Ruhegehalts  § 14a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes  § 15 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe  § 15a Beamte auf Probe und auf Zeit in leitender Funktion   Abschnitt III Hinterbliebenenversorgung § 16 Allgemeines  § 17 Bezüge für den Sterbemonat  § 18 Sterbegeld  § 19 Witwengeld  § 20 Höhe des Witwengeldes  § 21 Witwenabfindung  § 22 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen  § 23 Waisengeld  § 24 Höhe des Waisengeldes  § 25 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen  § 26 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe  § 27 Beginn der Zahlungen  § 28 Witwerversorgung  Abschnitt IV Bezüge bei Verschollenheit § 29 Zahlung der Bezüge  Abschnitt V Unfallfürsorge § 30 Allgemeines  § 31 Dienstunfall  § 31a Einsatzversorgung  § 32 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen  § 33 Heilverfahren  § 34 Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag   § 35 Unfallausgleich   § 36 Unfallruhegehalt  | § 37 Erhöhtes Unfallruhegehalt   § 38 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte  § 38a Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes  § 39 Unfall-Hinterbliebenenversorgung  § 40 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie  § 41 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene  § 42 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung  § 43 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung  § 43a Schadensausgleich in besonderen Fällen  § 44 Nichtgewährung von Unfallfürsorge  § 45 Meldung und Untersuchungsverfahren  § 46 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche  § 46a weggefallen Abschnitt VI Übergangsgeld, Ausgleich § 47 Übergangsgeld  § 47a Übergangsgeld für entlassene politische Beamte  § 48 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen  Abschnitt VII Gemeinsame Vorschriften § 49 Zahlung der Versorgungsbezüge  § 50 Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag, jährliche Sonderzahlung  § 50a Kindererziehungs-zuschlag  § 50b Kindererziehungs-ergänzungszuschlag  § 50c Kinderzuschlag zum Witwengeld  § 50d Pflege- und Kinderpflege-ergänzungszuschlag  § 50e Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen  § 51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht  § 52 Rückforderung von Versorgungsbezügen  § 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatz-einkommen  § 53a (weggefallen) § 54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge  § 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten  § 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung  § 57 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung  § 58 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge  § 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung  § 60 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung  § 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung  § 62 Anzeigepflicht  § 62a Mitteilungspflicht für den Versorgungsbericht  § 63 Anwendungsbereich   Abschnitt VIII Sondervorschriften § 64 Entzug von Hinterblieben-enversorgung  § 65 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge  | Abschnitt IX Versorgung besonderer Beamtengruppen § 66 Beamte auf Zeit  § 67 Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Professoren und hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen mit Bezügen nach der Bundesbesoldungsordnung W  § 68 Ehrenbeamte  Abschnitt X Vorhandene Versorgungsempfänger und Versorgungsfälle ab 1. Januar 2002 § 69 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger  § 69a Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger  § 69b Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 bewilligte Freistellungen und eingetretene Versorgungsfälle  § 69c Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte  § 69d Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte  § 69e Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001   Abschnitt XI Anpassung der Versorgungsbezüge § 70 Allgemeine Anpassung  § 71 Erhöhung der Versorgungsbezüge  § 72 Einmalzahlung im Jahr 2004  § 73 Gewährung der Einmalzahlung  § 74 bis 76 (weggefallen) Abschnitt XII (weggefallen) Abschnitt XIII Übergangsvorschriften neuen Rechts § 84 Ruhegehaltfähige Dienstzeit  § 85 Ruhegehaltssätze für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte  § 85a Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nach dem 31. Dezember 1991  § 86 Hinterbliebenenversorgung  § 87 Unfallfürsorge  § 88 Abfindung  § 89 (weggefallen) § 90 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung  § 91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren  Abschnitt XIV (weggefallen) Abschnitt XV Schlußvorschriften § 105 Außerkrafttreten  § 106 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften  § 107 Ermächtigung zum Erlaß von Verwaltungsvorschriften und Zuständigkeitsregelungen  § 107a Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands  § 107b Verteilung der Versorgungslasten   § 107c Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet  § 108 weggefallen  § 109 Inkrafttreten  |