Versorgungsrücklagengesetz des Bundes (VersRücklG): übersicht

 

 

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Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Bundes (Versorgungsrücklagegesetz - VersRücklG)

Versorgungsrücklagegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2007 (BGBl. I S. 482), das zuletzt durch Artikel 53 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932) geändert worden ist

Abschnitt 1
Sondervermögen "Versorgungsrücklage des Bundes"

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Errichtung

§ 3 Zweck

§ 4 Rechtsform

§ 5 Verwaltung, Anlage der Mittel

§ 5a Anlagerichtlinien und Anlageausschuss

§ 6 Zuführung der Mittel

§ 7 Verwendung des Sondervermögens

§ 8 Vermögenstrennung

§ 9 Wirtschaftsplan

§ 10 Jahresrechnung

§ 11 Beirat

§ 12 Auflösung

§ 13 Geltungsbereich

§ 14 Errichtung

§ 15 Anzuwendende Vorschriften

§ 16 Zuweisung der Mittel

§ 17 Verwendung des Sondervermögens „Versorgungsfonds des Bundes“; Verordnungsermächtigung

§ 18 (weggefallen)


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Red 20230101

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