Beamtenversorgungsgesetz des Bundes - § ..2 Arten der Versorgung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift

 

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Beamtenversorgungsgesetz des Bundes (BeamtVG)


 

§ 2 Arten der Versorgung

1. Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
2. Hinterbliebenenversorgung,
3. Bezüge bei Verschollenheit,
4. Unfallfürsorge,
5. Übergangsgeld,
6. Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,
7. Erhöhungsbetrag nach § 14 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1,
8. Unterschiedsbetrag nach § 50 Abs. 1 Satz 2 und 3,
9. Leistungen nach den §§ 50a bis 50e,
10. Ausgleichsbetrag nach § 50 Abs. 3,
11. Anpassungszuschlag nach § 69b Satz 5,
12. Einmalzahlung nach Abschnitt XI.

 


Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVGVwV)

2
Zu § 2 Arten der Versorgung

2.0.1.1
In § 2 sind alle Versorgungsbezüge abschließend aufgezählt.


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Red 20230920 / GV 20181113

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