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Begriffe rund um die Beamtenversorgung: Ruhegehaltsskala
Ruhegehaltsskala
Der Ruhegehaltssatz steigt jedes Jahr linear um 1,875 Prozent bzw. um 1,79375 so dass der Höchstsatz von 75 Prozent bzw. 71,75 nach 40 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren erreicht wird. Nach der bis 31. Dezember 1991 geltenden degressiven Ruhegehaltsskala wurde der Höchstsatz von 75 Prozent bereits nach 35 ruhegehaltfähigen Dienstjahren erreicht.
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