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Begriffe rund um die Beamtenversorgung: Beihilfe

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Begriffe rund um die Beamtenversorgung: Beihilfe

 

Beihilfe

Sie ist eine finanzielle Hilfeleistung der Dienstherren (anstelle des hälftigen Krankenversicherungsbeitrages des Arbeitgebers) in Bund und Ländern für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger (gilt entsprechend für Richterinnen und Richter, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit) in
Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen. Das Beihilferecht von Bund und Ländern konkretisiert, gestützt auf § 79 BBG (Bund) und § 48 BRRG (Länder), die Fürsorgepflicht der Dienstherren. Demgemäß werden Beihilfen neben Besoldung und Versorgung als Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln in Höhe eines bestimmten Bemessungssatzes gezahlt.


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