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Begriffe rund um die Beamtenversorgung: Versorgungslücke

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Begriffe rund um die Beamtenversorgung: Versorgungslücke

 

Versorgungslücke

Zeitraum, in dem ein Beamter, der sowohl einen Anspruch auf Leistungen aus der Beamtenversorgung als auch aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat, nur einen Teil seiner späteren Gesamtversorgung erhält. Die sog. Versorgungslücke entsteht, wenn ein Beamter vor Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand tritt und daher bei der Pensionierung vor Erreichen des Renteneintrittsalters zunächst nur die Beamtenversorgung erhält, z.B. Polizeivollzugsbeamte.


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