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Begriffe rund um die Beamtenversorgung: Altersgrenze

 

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Begriffe rund um die Beamtenversorgung: Altersgrenze 

 

Altersgrenze

Gesetzlich bestimmter Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand.

Die Regelaltersgrenze für Beamtinnen und Beamte wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben (Geburtsjahrgang 1964 und jünger). Ein vorzeitiger Ruhestand ist ab dem 63. Lebensjahr möglich, jedoch mit Versorgungsabschlägen von pro Jahr (höchstens 3,6 Prozent)..

Schwerbehinderte können mit dem 60. Lebensjjahr in den Ruhestand gehen.

 

Anhebung der Regelaltersgrenze für Beamtinnen und Beamte auf 67 Jahre

Das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) sieht die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 Jahre vor. Die Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Systeme wirkungsgleich in das Beamtenrecht des Bundes übertragen. Die Länder legen die Regelaltergrenze für ihre Beamtinnen und Beamten in eigener Verantwortung fest.

Zeitpunkt swe Anhebung der Regelaltersgrenze

Die Anhebung erfolgt stufenweise ab dem Jahr 2012 mit dem Jahrgang 1947 und ist 2029 abgeschlossen. Die einzelnen Anpassungsschritte ergeben sich für den jeweiligen Geburtsjahrgang aus der nachfolgenden Tabelle:

GV folgt

 

Was gilt für die besondere Altersgrenze der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Bundes

Auch diese Altersgrenze wird stufenweise von 60 auf 62 Jahre angehoben. Im Ergebnis bleibt sie gegenüber dem übrigen Beamtenbereich aber auch künftig um fünf Jahre niedriger. Damit wird den besonderen Belastungen im Polizeidienst Rechnung getragen. Die einzelnen Anpassungsschritte ergeben aus der nachfolgenden Tabelle:

GV folgt

 

Weitere Fakten zur Altersgrenze und weitere Informationen

Anhebung
Die Grenze von 65 Jahren wird stufenweise auf 67 Jahre erhöht.

Ausnahmen
Für Feuerwehrleute und andere spezielle Laufbahnen gelten oft niedrigere Altersgrenzen (z.B. 60–62 Jahre).

Dienstunfähigkeit
Bei dauernder Dienstunfähigkeit ist ein Eintritt in den Ruhestand unabhängig vom Alter möglich.

Landesrecht
Die Länder haben eigene Regelungen zur Altersgrenze.

Für genauere Berechnungen oder spezielle Laufbahnregelungen ist ein Blick in die jeweiligen Geetze von Bund bzw. Land erforderlich (u.a. Landesbeamtengesetze, Landesbeamtenversorgungsgesetze. Hilfreich ist auch eine Versorgungsberatung bei einem Experten.


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