Beamtenversorgungsrecht
Die Beamtenversorgung
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Mindestversorgung nach dem Beamtenversorgungsrecht

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Mindestversorgung nach dem Beamtenversorgungsrecht

Wegen des Alimentationscharakters der Beamtenversorgung gibt es dort – im Gegensatz zur Rentenversicherung, aber in Entsprechung der sog. Sozialen Grundsicherung im Alter – eine Mindestversorgung. Sie beträgt 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (Amtsbezogene Mindestversorgung) oder – wenn es für die Beamtin bzw. den Beamten günstiger ist – 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4, zzgl. 30,68 Euro (Amtsunabhängige Mindestversorgung). Inzwischen ist die Mindestversorgung aber längst nicht mehr in allen Fällen garantiert. Bleibt eine Beamtin bzw. ein Beamter allein wegen langer Freistellungszeiten (Teilzeit oder Beurlaubung) hinter der Mindestversorgung zurück, wird nur noch das „erdiente" Ruhegehalt gezahlt, sofern sie nicht wegen Dienstunfähigkeit pensioniert werden. Längere Freistellungszeiten (Teilzeit und Beurlaubungen) vor dem 1. 7. 1997 bleiben unberücksichtigt.
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HINWEIS
Beispiel:
  • Erdientes Ruhegehalt
    Ruhegehaltfähige Dienstbezüge (unterstellt) 3000,00 Euro
    Ruhegehaltfähige Dienstzeit (unterstellt) 18 Jahre
    Ruhegehaltssatz 18 x 1,875 v. H. = 33,75 v. H.
    Ruhegehalt 33,75 v. H. von 3 000,00 Euro = 1012,50 Euro
  • Amtsbezogene Mindestversorgung
    Ruhegehaltfähige Dienstbezüge 3000,00 Euro
    Ruhegehaltssatz 35 v. H.
    Ruhegehalt 35 v. H. aus 3 000,00 Euro = 1050,00 Euro
  • Berechnung Amtsunabhängige Mindestversorgung (Stand: 01.01.2009)
    Ruhegehaltfähige Dienstbezüge (Endstufe BesGr.A 4) 2001,73 Euro
    Ruhegehaltssatz 65 v. H.
    Ruhegehalt 65 v. H. von 2001,73 Euro = 1301,12 Euro
    Zuzüglich Erhöhungsbetrag nach § 14 Abs. 4 Satz 3 BeamtVG 30,68 Euro
    Amtsunabhängige Mindestversorgung 1331,80 Euro

  • Gezahlt wird die amtsunabhängige Mindestversorgung, weil sie für den Beamten bzw. die Beamtin günstiger ist. Diese Mindestversorgung ist umfassend steuerpflichtig und aus ihr muss der Beamte die Prämien für den Krankenversicherungsschutz bestreiten. 

     

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