Hessisches Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG): § 86 Inkrafttreten

 

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Hessisches Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG): § 86 Inkrafttreten

 

§ 86 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. März 2014 in Kraft.


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Red 20230928

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