|
Beamtenversorgungsrecht
|
|
Unser Angebot - Ihr Vorteil: RatgeberService I AboService I OnlineService I InternetService I Die Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst kennen sich bei Beamten und Arbeitnehmern von Bund, Ländern und Gemeinden besonders gut aus und bieten den Angehörigen und deren Familien attraktive Angebote zu leistungsfähigen und preisgünstigen Tarifen. |
Unser Link-TIPP: I www.rund-ums-geld-im-oeffentlichen-dienst.de I
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
vom 13. September 2005
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern,
und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits
und ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vertreten durch den Bundesvorstand,
diese zugleich handelnd für - Gewerkschaft der Polizei, - Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt, - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, andererseits wird Folgendes vereinbart: .